Anmeldung für den Schulanfang 2023

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017
geboren sind, werden am 1. August 2023 schulpflichtig. Hierzu bedarf es Ihrer Anmeldung.

 

Schulanmeldung

In den kommenden Wochen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Grundschule ein Schreiben mit den Anmeldeformularen und weiteren wichtigen Informationen zur Schulanmeldung. Diese findet wie folgt statt:


WANN:          im Zeitraum vom 23. bis 27. Januar 2023

WO:                in der für Sie zuständigen Grundschule

 


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Schulanmeldung mit:

- Ihre eigenen Personalausweise,

- Geburtsurkunde des Kindes,

- Nachweis Masernimpfung,

- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung

 

Wechsel zu einer anderen Schule

Auch hier, melden Sie Ihr Kind zunächst an der zuständigen Schule an.

Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung schriftlich beantragen und begründen.

 

Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. Juli 2018 geboren,können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Schule beantragen.

Voraussetzung dafür: der überprüfte Sprachstand Ihres Kindes.

 

Schulbeginn

Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, 28. August 2023. Über die Einzelheiten, wie z.B. der Einschulungsfeier, wird Sie ihre Schule rechtzeitig informieren.                   

 

Die Stadtverwaltung Finsterwalde

wünscht Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg in der Schule!

Schul- und Kitaverwaltung

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Schlosshof Eingang D, Zimmer 216
Frau Wenzlaff 03531 783 832
Frau Zschieschak 03531 783 834

E-Mail: schulamt@finsterwalde.de

Kitasozialarbeit
Schlosshof Eingang D, Zimmer 218
Frau Lorper 03531 783 836

E-Mail: kita-sozialarbeit@finsterwalde.de

Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Kita-Gebührensatzung
1. Änderung Kitagebührensatzung

Schulbezirkssatzung