Gaststättengewerbe, vorübergehend
Wenn Sie aus besonderem Anlass (z.B. bei Veranstaltungen, Märkten, Sportevents) Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt verabreichen möchten, sollten Sie das zwei Wochen vor Beginn, unter Verwendung des Anzeigeformulars ein vorübergehendes Gaststättengewerbe, bei der Stadt Finsterwalde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn eine Reisegewerbekarte für das Gaststättengewerbe oder eine Erlaubnis zur Betreibung einer Schank- und Speisewirtschaft vorliegt.
Formulare
-Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Rechtliche Grundlagen
BbgGastG - Brandenburgisches Gaststättengesetz
MWEGebO - Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie
Gebühr
25 Euro
Kontakt
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Eingang E
Frau Eichberger 03531 783 604
Zimmer 306
E-Mail: sicherheit-ordnung2@finsterwalde.de
Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung