Ver- und Entsorgung
Mitglieder
Finsterwalde
Frau Ramos, Leiterin EWB
Frau Simler, Beteiligungsmanagement / Recht
Herr Fuchs, GF Stadtwerke Finsterwalde GmbH
Herr Reichelt, Stadtwerke Finsterwalde GmbH
Herr Mierzwa, SVV, SPD
Herr Zierenberg, SVV, BfF
Herr Gleitsmann, SVV, DIE LINKE
Herr Genilke, SVV, CDU
Sonnewalde
Herr Busse, Bürgermeister Sonnewalde
Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Petschick, SVV, Stadtverordnetenvorsteher
Herr B. Lehmann, SVV, Vorsitzender Abwasserausschuss
Herr A. Schulze, SVV
Herr Schollbach, Ortsvorsteher Schönewalde
Herr Lutz, SVV
Beratungstermine
20. Juni, 13.00 Uhr, Finsterwalde
Die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung beschäftigte sich in ihrer ersten Sitzung mit einer Bestandsaufnahme der Ver- und Entsorgungsaufgaben. Es werden die Themen Trinkwasser, Abwasser (Schmutz- und Regenwasser), Strom und Gas behandelt. Zunächst wurde festgestellt, dass für die weiteren Gespräche die ortsteilbezogenen Informationen über Einwohner und Anschlussnehmer zur Verfügung stehen müssen. Des Weiteren sind Anlagegüter, die Verbindlichkeiten, die laufenden Kosten, der Personalaufwand, die Organisation der Ver- und Entsorgung sowie die Gebührenentwicklung darzustellen. Für die Bewertung und eine zielführende Lösung des Trink- und Abwasserproblems in Sonnewalde ist die Beteiligung des Wasser- und Abwasserverbandes Westlausitz und der Kommunalaufsicht als notwendig erachtet worden.
18. Juli, 16:00 Uhr, Remise, Schloss Finsterwalde
Im Rahmen der Verhandlungen zum Zusammenschluss der beiden Städte Sonnewalde und Finsterwalde hat die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung am 18. Juli zum zweiten Mal getagt. Zu Gast war Dieter Seidel, Verbandsvorsteher des WAV Westlausitz. Er erläuterte die Situation der Stadt Sonnewalde in den Sparten Trink- und Schmutzwasser. Dabei ging er insbesondere auf die Thematik Altanschließer und die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ein. Für beide Sparten gebe es widerspruchsbehaftete Beitragsbescheide, deren teilweise Rückzahlung noch ausstehe. Die Refinanzierung der Rückzahlungen erfolge über die Verbandsumlage. Zudem verwies er auf die grundsätzliche Möglichkeit eines Austrittes der Stadt Sonnewalde aus dem WAV, dessen finanzielle Auswirkungen für den Beitrags- und Gebührenzahler allerding noch nicht zu benennen sind. Das Ziel eines einheitlichen Gebührengebietes im Bereich Abwasser sei gegenwärtig aus rechtlichen Gründen nicht erreichbar. Wegen Beitragsrückzahlungen könne künftig keine Gleichbehandlung unter den Gebührenzahlern hergestellt werden.
Eine Aufarbeitung der gefassten Investitionskosten, des Schuldenstandes und der Beitrags- und Gebührensituation erfolgt gegenwärtig in Kooperation mit der Stadt Finsterwalde.
Zusammenfassend für das Ergebnis der Beratung sind auf der Grundlage des Zahlenmaterials für den Fall eines Zusammenschlusses folgende Schwerpunkte thematisiert worden:
Welche finanziellen Folgen hat der Austritt aus dem WAV für Sonnewalde und für Finsterwalde?; Wie entwickelt sich die Gebühr für Sonnewalde im Falle des Austritts?, Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Austritt Sonnewaldes aus dem WAV für die Wahrnehmung der Ver- und Entsorgung für Finsterwalde?, Welche finanziellen Folgen hat ein Verbleib Sonnewaldes im WAV für die Entwicklung der zukünftigen Umlagen, also für die Haushaltsplanung der Kommune?, Wie entwickelt sich die Gebühr für das Gebührengebiet Sonnewalde bei Verbleib Sonnewaldes im WAV?
8. August, 16:00 Uhr, Remise, Schloss Finsterwalde
Bei der Beratung der Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung am 8. August wurden als Ergebnis der Gespräche der Stadt Finsterwalde mit dem Verbandsvorsitzenden des WAV Westlausitz, Dietmar Seidel, Vergleichszenarien für die Gebührenentwicklung und die finanziellen Auswirkungen für die Bereiche Schmutz- und Trinkwasser vorgestellt. Dabei wurden für den Bereich Schmutzwasser die drei Möglichkeiten besprochen: Verbleib im WAV mit Sanierung des Klärwerkes Münchhausen, der Leitungen und der Pumpwerke, der Verbleib im WAV mit Aktivierung der ursprünglichen Planung der Überleitung des Schmutzwassers nach Lindena oder der Austritt aus dem WAV mit der Sanierung des Klärwerkes Münchhausen, der Leitungen und des Pumpwerkes. Für den Bereich Trinkwasser sind Szenarien für den Verbleib im WAV, die Schaffung eines einheitlichen Gebührengebietes mit Doberlug-Kirchhain und der Austritt aus dem WAV entwickelt worden. In jedem Fall sind Investitionen notwendig. "Deren Höhe und die damit verbundenen Umlagen sind für die weiteren Verhandlungen zum Zusammenschluss maßgeblich", betonte Bürgermeister Gampe. Ohne eine erhebliche finanzielle Unterstützung des Landes sei ein gemeinsamer Weg unwahrscheinlich, da diese Investitionen ausschließlich zu Lasten des kommunalen Haushaltes gehen würden.
17. Oktober, 16:00 Uhr, Remise, Schloss Finsterwalde
Die Arbeitsgruppe Ver- und Entsorgung, die am 17. Oktober zum vierten Mal tagte, erwartet grundlegende Ergebnisse aus dem Gespräch zwischen den Bürgermeistern der beiden Städte und dem Innenministerium, was für den 2. Dezember in Potsdam vorgesehen ist. Dabei soll über eine mögliche finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg bei der Frage der Sonnewalder Abwasserproblematik gesprochen werden.
Bürgermeister Jörg Gampe informierte des Weiteren über den zweiten Teil des Rechtsgutachtens zur Rückzahlung der Altanschließergebühren durch die Trink- und Abwasserverbände. Auf dessen Basis sind verschiedene Gebührenvarianten gegenüberzustellen. Zwischenzeitlich hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde in ihrer Sitzung am 28. September den Austritt aus dem WAV bestätigt. „Die Versammlung vertritt aus heutiger Sicht die Meinung, dass der Austritt der Stadt Sonnewalde im Bereich Abwasser aus dem WAV unabdingbar ist“, steht in der Begründung. Vorbehaltlich eines belastbaren Angebotes seitens des Verbandes, könne einem Verbleib im Verband mit der Konsequenz einer Überleitung nach Lindena und der Schließung der Kläranlage Münchhausen zugestimmt werden, heißt es weiter.
Zwischenbericht zur Bürgerinformationsveranstaltung
Die AG Ver- und Entsorgung befasst sich insofern mit den Sparten Strom, Gas, Trink- und Abwasser
- im Gebiet Finsterwalde haben die SWF die Konzession für die Sparten Strom und Gas
- im Gebiet Sonnewalde ist die Gaskonzession teilw. an Spreegas bzw. in Schönewalde an die SWF vergeben
- im Bereich Strom liegen Konzession und Versorgung für das Gebiet Sonnewalde bei der EnviaM
im Bereich Trinkwasser erfolgt in Finsterwalde die Versorgung durch SWF
- der Grundpreis für einen Ø HH (2,5 Qn) beträgt: 85,56 €/Jahr (brutto), bei einem Arbeitspreis von 1,82 €/m³ (brutto)
in Sonnewalde ist die Aufgabe der Trinkwasserversorgung auf den WAV übertragen
hier wird eine Grundgebühr von 102,72 €/Jahr (brutto) und eine
Mengengebühr von 2,23 €/m³ (brutto) erhoben
Den Schwerpunkt der AG bildet der Bereich Abwasser
Regenwasser
- in Finsterwalde wird die Aufgabe Niederschlagswasser durch den Eigenbetrieb der Stadt wahrge-nommen
- techn. Daten : die privaten Einleitflächen betragen 475 Tm², die Einleitflächen von Straßen 370 Tm², das Regenwasserkanalnetz ist 15 km lang, es sind ca. 1800 Regenwassereinläufe vorhanden
- das Niederschlagswasserentgelt beträgt 1,00 €/m² je versiegelte Fläche
- in Sonnewalde ist die Aufgabe für die Stadt Sonnewalde auf den WAV übertragen und für die übrigen OT auf die Stadt Sonnewalde
- aktuell werden keine Entgelte für Niederschlagswasser erhoben
Schmutzwasser
in Finsterwalde wird die Aufgabe durch den Eigenbetrieb wahrgenommen, die kfm. und techn. Be-triebsführung erfolgen durch die SWF
technischer Anlagenbestand in Finsterwalde besteht aus:
- 2 Kläranlagen ( in Fiwa. ist die Anlagengröße auf 25.000 EW, im OT Sorno auf 500 EW ausgerichtet),
- 3875 zentrale Abwasseranschlüsse, 137 Sammelgruben und 49 Kleinkläranlagen
- ca. 85 km Kanalnetz, 8 km Druckleitungen, 15 Pumpstationen
- es erfolgt eine kontinuierliche Kammerabefahrung der Kanäle, entsprechend dem festgestellten Zustand werden die erforderlichen Reparaturen/ Instandsetzungen eingeleitet
- zusätzlich übernimmt die Stadt Finsterwalde entgeltlich das Schmutzwasser vom
- Flugplatz Finsterwalde/ Schacksdorf
- Gebiet „Grenzmühleneck“ in Massen (Aufgabenübertragung komplett)
- Gebiet der Gemeinde Massen bis max. 100 Tm³ pro Jahr
- der Auslastungsgrad der Kläranlage Finsterwalde beträgt je nach dem Regenwasseranfall auf der Mischwasseranlage bis zu 95 %
- Schmutzwasserpreis beträgt: 2,92 €/m³ brutto (Mengenpreis), eine Grundgebühr wird nicht erhoben
in Sonnewalde ist die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung an den WAV übertragen
folgender technischer Anlagenbestand ist hier gegeben :
- das Klärwerk in Münchhausen, an dem die Ortsteile Breitenau, Birkwalde, Goßmar, Pießig, Münchhausen, Ossak, Schönewalde, Frankena und tlw. Sonnewalde mit 768 Grundstk. angeschlos-sen sind, ist ausgerichtet auf 3500 EW, die übrigen OT sind dezentral erschlossen
- der Zustand des Klärwerks wurde durch das Picongutachten Stand Januar 2016 dokumentiert, demnach ist die Kläranlage überlastet, die technische Ausrüstung ist verschlissen, der bauliche Zu-stand weist erkennbare Schäden auf
- die geforderte Nachrüstung einer Phosphatfällanlage wird derzeit realisiert
- das Gebiet Sonnewalde verfügt über ein Kanalnetz von ca. 31 km, ca. 13 km Druckleitungen und 15 Pumpstationen, aufgrund der Sanierungsanordnung des Landkreises vom 15.08.2016 wird in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich ca. 1 km Kanalnetz saniert; die Planungsleistungen wurden durch WAV vergeben
- derzeitige Schmutzwassergebühr (2,5 Qn): Grundgebühr: 144 €/Jahr
Mengengebühr: 6,08 €/m³
- aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Altanschließern vom 12. Nov. 2015 hat der WAV für 2017 die Gebühren neu kalkuliert und gesplittete Gebühren nach Beitragszahlern, Teil. und Nichtbeitragszahlern differenziert; die Gebühren für das Jahr 2017 wurden in der Verbandsver-sammlung am 09.11. vorgestellt und sollen im Dezember beschlossen werden
ein kurzer Überblick zum derzeitigen Arbeitsstand:
- generelles Ziel muss es für die Beteiligten sein, einen allgemeinverträglichen Schmutzwasserpreis für Sonnewalde zu erzielen; insofern untersucht die Arbeitsgruppe derzeit die Gebührenentwicklung und finanziellen Auswirkungen für Sonnewalde und Finsterwalde für folgende 3 Szenarien:
1. Verbleib Sonnewaldes im WAV (Status Quo),
2. Verbleib Sonnewaldes im WAV und der Realisierung der Abwasserüberleitung nach Lindena mit dem Ziel eines einheitl. Gebührengebietes mit DoKi und
3. Austritt Sonnewaldes aus dem WAV.
- der WAV hat Anfang August für den Status quo eine Gebührenkalkulation bis zum Jahr 2024 vor-gelegt, die jedoch aufgrund der zwischenzeitlichen Sanierungsanordnung und den Erkenntnissen aus dem 2. Teil des Rechtsgutachtens zu den Altanschließern nicht mehr aktuell ist und überarbeitet wird
- ob zum heutigen Zeitpunkt die Variante Verbleib Sonnewaldes im WAV und der Überleitung nach Lindena realisierbar ist, hängt maßgeblich von der Bereitschaft des Landes ab, nochmals Mittel aus dem Schuldenmanagementfond auszureichen
- Ausgangspunkt bilden hier die Zahlen aus dem Statusbericht 2012
- im Rahmen der Variante Austritt, zu der sich die Sonnewalder Abgeordneten in ihrer Sitzung am 26.10. bekannt haben, erfolgt derzeit die Überarbeitung der bereits im Jahr 2014 erstellten Kalkula-tion durch die Firma SBS; hierzu fanden aktuelle Abstimmungen zwischen der Stadt Sonnewalde und dem WAV statt; gleichzeitig wären die Kosten, die mit dem Austritt einhergehen im Rahmen einer Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln
- erst durch die Gegenüberstellung der Gebührenentwicklung der einzelnen Varianten und der Ermittlung der sonstigen Kosten und finanziellen Auswirkungen kann bewertet werden, welche Vari-ante für den Bürger künftig nachhaltig bezahlbar ist und nicht zu Lasten der Bürger der Stadt Fins-terwalde wirkt
- die Realisierung hängt maßgeblich von der finanziellen Unterstützung des Landes ab, hierzu findet am 02.12.2016 ein Termin im Innenministerium statt