Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Tuchmacherstraße „Kleine Unterführung“
Ab dem 20. Mai 2021 wird die Tuchmacherstraße im Bereich der „Kleinen Unterführung“ vorübergehend zur Einbahnstraße. Grund dafür sind zwei zerbrochene Schachtdeckel zwischen der Turnhallenstraße und der Forststraße. Darüber hinaus müssen die Schächte repariert werden. Aufgrund der mit den Arbeitsstellen einhergehenden Einschränkungen, ist der beidseitige Verkehr in diesem Bereich nicht mehr möglich.
Um dennoch einen fließenden Verkehr zu schaffen, wird für die Dauer der Reparaturmaßnahme eine Einbahnstraßenregelung gelten. Diese beginnt in der Tuchmacherstraße auf Höhe der Turnhallenstraße und endet an der Kreuzung Forststraße. Die Befahrung durch den Radverkehr wird weiterhin beidseitig möglich sein. Dementsprechend gilt auch das Verkehrszeichen „Vorrang des Gegenverkehrs“ (208) während der Einbahnstraßenregelung.
Die beidseitige Befahrung der „Kleinen Unterführung“ wird nach dem Ende der Reparaturmaßnahme und nach dem Rückbau aller Verkehrseinrichtungen, voraussichtlich ab dem 28. Mai 2021, wieder möglich sein.

