Corona-Notbremse in Brandenburg
Das Land Brandenburg beabsichtigt mit Wirkung vom 22.03.21 eine neue Eindämmungsverordnung zu verabschieden.
Nachstehende Regelungen sollen gelten.

Das Land Brandenburg beabsichtigt mit Wirkung vom 22.03.21 eine neue Eindämmungsverordnung zu verabschieden.
Nachstehende Regelungen sollen gelten.

Paula Hromada
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Telefon 03531 / 783 310
E-Mail: pressestelle@finsterwalde.de