Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020

In dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin wird erneut deutlich, dass den auch in Brandenburg in den letzten Tagen exponentiell steigenden Infektionszahlen wirksam entgegenzuwirken ist. In ihrem Beschluss haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ab dem 2. November 2020 zusätzliche, bis Ende November befristete, Maßnahmen vorgesehen:

  • Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.

  • Private Reisen: Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.

  • Freizeitgestaltung: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.

  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet.

  • Schulen und Kindergärten bleiben offen.

  • Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren.

  • Vulnerablen Gruppen: Die Schutzmaßnahmen werden bei steigenden Infektionszahlen angepasst. Verfügbare Schnelltests sollen zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden.

  • Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.


Bund und Länder strebten an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind.
Diese politische Beschlussfassung bedarf wie zuvor noch der landesrechtlichen Umsetzung. Die Landesregierung hat angekündigt, am Freitagnachmittag die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung zu aktualisieren. Damit sollen die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts in Landesrecht umgesetzt werden. Die neue Verordnung soll nach Angaben der Landesregierung ab Montag, den 02. November 2020 bis Ende des Monats gelten.
In Ansehung der bereits zuvor bestehenden Problemlagen bei der Durchsetzung der Maßnahmen und Ahndung bei Verstößen gegen diese, wird unabhängig von der konkreten landesrechtlichen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ein Hauptaugenmerk auf die Bereiche der Überwachung und Durchsetzung sowie Ahndung von Verstößen zu legen sein. Dabei wird im Land Brandenburg das Instrumentarium der Amtshilfe erneut große Bedeutung erlangen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Paula Hromada
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