Sängerstadt-Gutscheine aus 2015 im Weihnachtsgeschäft einlösen
Im Herbst 2014 startete der Verkauf der Sängerstadt-Gutscheine mit dem Ziel, den heimischen Geschäftsleuten unter die Arme zu greifen und so den lokalen Einzelhandel zu unterstützen. Besonders beliebt ist der Sängerstadt-Gutschein als Geschenk zu Geburtstagen, Jubiläen oder einfach als kleines Dankeschön- denn Gutscheine haben einen entscheidenden Vorteil: Der oder die Beschenkte kann sich genau das aussuchen, was ihr gefällt. Laut einer Umfrage des Unternehmens Retailmenot versäumen eben dies aber bis zu 51 % der Befragten und lassen den Gutschein, dessen regelmäßige Verjährungsfrist laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre beträgt, ungenutzt verstreichen. Wer sich jetzt ertappt fühlt und den grünen Sängerstadt-Gutschein gedanklich vor sich an der Pinnwand hängen oder im Schubkasten liegen sieht, hat also jetzt die beste Gelegenheit das Weihnachtsgeschäft unserer Stadt mit anzukurbeln und den Gutschein einzulösen.


