Stadtarchiv

 

Das Stadtarchiv Finsterwalde ist ein öffentliches Kommunalarchiv. Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat das Recht, das Archivgut nach Maßgabe der Archivsatzung und Archivgebührensatzung der Stadt Finsterwalde zu nutzen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, publizistischen, unterrichtlichen oder Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung persönlicher Belange beantragt wird und schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden

 

Entsprechend den Bestimmungen des Brandenburgischen Archivgesetzes vom 07. April 1994 (GVBl. I, S.94-100) ist insbesondere zu beachten:

1.    Archivgut darf frühestens nach Ablauf von 10 Jahren nach Entstehung der Unterlagen benutzt werden.
2.    Archivgut, das besonderen Rechtsvorschriften über Geheimhaltung unterliegt, darf erst 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen benutzt werden.
3.    Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (Personengebundenes Archivgut), darf frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr dem Archiv nicht bekannt, endet die Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut 60 Jahre nach der Entstehung der Unterlagen.
4.    Für Archivgut des Bundes sowie für Unterlagen, die den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes (z. B. Steuer- und Sozialgeheimnis) unterliegen, gelten die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes vom 06. Januar 1988 (BGBl I, S. 62-64), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 05. Juni 2002 (BGBl. I S. 1782).
5.    Die in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Schutzfristen gelten nicht für Archivgut von Parteien- und Massenorganisationen der DDR.
6.    Die in Absatz 3 festgelegten Schutzfristen gelten nicht für Archivgut, das die Tätigkeit von Personen der Zeitgeschichte und von Amtsträgern dokumentiert, soweit sie in Ausübung eines öffentlichen Amtes oder einer öffentlichen Funktion gehandelt haben und sofern sie nicht selbst Betroffene sind. Die schutzwürdigen Interessen Dritter sind angemessen zu berücksichtigen.
7.    Die Benutzung ist u. a. einzuschränken oder zu versagen, wenn dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Landes wesentliche Nachteile entstehen, der Erhaltungszustand des Archivgutes beeinträchtigt oder ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die schutzwürdigen Interessen Dritter sind angemessen zu berücksichtigen

> Stadtarchiv Finsterwalde erhält den Brandenburgischen Archivpreis 2018

 

 


 

Finsterwalder Stadtgespräche

 

Die Gesprächsreihe Finsterwalder Stadtgespräche ist ein ganz besonderes Angebot in der Sängerstadt. In der gemütlichen Atmosphäre eines alten Warenspeichers mit nur etwa 40 Sitzplätzen treffen die Gäste hautnah auf Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur. zur Website der Stadtgespräche

Finsterwalder Kammermusik Festival

Das Finsterwalder Kammermusik Festival gehört zu den etablierten Musikveranstaltungen in der Sängerstadt Finsterwalde. Hochkarätige junge Musiker präsentieren  kammermusikalische Repertoires, die jeweils das Schaffen eines Komponisten im Fokus haben. Im stilvollen Ambiente des Finsterwalder Logenhauses findet das Festival immer im Frühjahr statt. zur Website des Festivals

Einkaufen

Finsterwaldes Innenstadt ist lebendig, dank einer gut entwickelten kleinstädtischen Infrastruktur. Eine aktive Händlerschaft sorgt mit einer Vielzahl von Aktionen dafür, dass Menschen aus dem Umland zum Einkaufen in die Stadt kommen. Die Finsterwalder Einzelhändler bieten kreative und individuelle Geschäftskonzepte mit hochwertigen Angeboten jenseits von Stangenware. Discounter und Supermärkte befinden sich in unmittelbarer Nähe zur historischen Innenstadt. Mittwochs, freitags und samstags gibt es einen Wochenmarkt. Die Mehrheit der Finstewalder Händler akzeptiert den Sängerstadt-Gutschein als Zahlungsmittel. Viele Händler sind im Sängerstadtmarketingverein organisiert.

 

 

Weiterlesen ...

Vereine

 

Finsterwalde verfügt über eine vielfältige Vereinslandschaft. Viel engagierte Menschen halten mit ihrem Ehrenamt das Leben in der Stadt aufrecht und bieten ein breites Spektrum an Freizeitbeschäftigung. Die aufgeführte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Lassen Sie es uns wissen, wenn Ihr Verein nicht dabei ist.

Weiterlesen ...

Kontakt

Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Telefon 03531 / 783 0
Email: info@finsterwalde.de

Sprechzeiten Bürgerservicebüro
Schlosshof Eingang C

Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten weitere Abteilungen

Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bankverbindung

Sparkasse Elbe-Elster
IBAN: DE39 1805 1000 3100 2003 21
BIC: WELADED1EES
Postgiroamt Berlin
IBAN: DE98 1001 0010 0594 7311 05
BIC: PBNKDEFF   

Wo wird gebaut? Nutzen Sie den Baustellenfinder